Informationen
Information - Transparenz schafft Vertrauen
Meine Arbeit beruht auf Selbst-Zahler-Basis, d.h. meine Leistungen können nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Das hat auch Vorteile:
- - Sie benötigen keine Überweisung
- - kurzfristige Termine sind möglich
- - Ihr Lösungsprozess basiert auf den neuesten wissenschaftlich fundierten Methoden, da ich an keine einschränkenden Vorgaben seitens der Krankenkassen gebunden bin.
Diskretion gegenüber Dritten ist für mich selbstverständlich
Ich unterliege der Schweigepflicht und bin keinem Dritten verpflichtet, Auskunft zu geben.
Weder persönliche Daten noch Diagnosen gelangen an Kassen, Versicherungsträger oder Arbeitgeber. Ihr Thema ist auch für spätere Versicherungsabschlüsse nicht aktenkundig.
Transparente Kosten-Aufklärung
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillig Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung / ihrem Beihilfeträger haben. Dieser ist vor Beginn der Therapie vom Patienten abzuklären. Ebenso hat dieser das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen.
Manche Versicherungen fordern vor der ersten Sitzung oder vor der Übernahme meiner Leistungen einen ausführlichen Bericht, Diagnosen und Stundenangaben der voraussichtlichen Sitzungen. Ich übernehme keine Anträge vor unserer gemeinsamen Arbeit und Berichte der stattgefundenen Sitzungen, die von Versicherungen hin und wieder verlangt werden, da ich eine reine private Praxis führe. Ich bitte dies im Vorfeld abzuklären.
Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen, falls die Versicherung sich im vor hinein bereit erklärt, einen Teil zu übernehmen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Die erste Sitzung
Die erste Sitzung dauert erfahrungsgemäß circa 60 Minuten, ist kostenlos und wird zeigen, ob die Chemie passt und wir die Basis für einen gemeinsamen Erfolg finden.
Wenn Ihnen etwas unklar ist, scheuen Sie sich nicht, mich anzurufen, oder eine E-Mail zu schreiben. Kontaktieren Sie mich!
Ich beantworte Ihnen gerne Ihre Fragen.